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Wo gefunkt wird, entstehen Wellen?!

Auch durch die WLANs entsteht Elektrosmog. Die WLAN-Strahlung ist aber zu schwach, um akute Gesundheitsschäden verursachen zu können. Dafür müssen andere "Wellen" verantwortlich gemacht werden.

Die Anzahl der Quellen elektromagnetischer Exposition hat in den letzten Jahren erheblich zugenommenen. Ähnlich wie beim Aufbau der Mobilfunkbasisstationen, wo der Netzausbau zunächst weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit erfolgte und die möglichen Risiken der Mobilfunkstrahlung von wenigen kritischen Beobachtern dargestellt wurden, verdichtet sich das Netz der WLAN Hot Spots in Bahnhöfen, Flugplätzen und Cafes zunehmend.

Die Wissenschaft beschäftigt sich seit knapp einem Jahrzehnt mit der Frage der Gesundheitsschädlichkeit von Handys, Mikrowellen, WLANs und Funkwellen sonstiger Art. Die Risiken der neuen Technologie hinsichtlich Gesundheit sind den wenigsten bekannt. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) der Schweiz hat jetzt in seinem Bericht „Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken“ (zu finden unter: www.bag.admin.ch/wlan-bericht) klar die Positionen in Sachen WLANs abgesteckt.

Elektromagnetische Felder

Jede Anwendung von Elektrizität, wie z.B. das Stromversorgungsnetz oder Mobilfunk, erzeugt elektromagnetische Felder und führt so zu Elektrosmog. Man unterscheidet zwischen Gleich- und Wechselfeldern. Felder lassen sich durch ihre Stärke (Amplitude) beschreiben; bei Wechselfeldern ist zusätzlich die Schwingung (Wellenlänge) sowie die Schwingungszahl (Frequenz) charakteristisch. Die Erde ist von natürlichen elektrischen und magnetischen Feldern umgeben. Das technologische Eingreifen durch den Menschen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bewirkt, dass die Erde nun auch von künstlichen elektromagnetischen Feldern umgeben ist.

  • Gleichfelder (oder statische Felder) werden beispielsweise durch Batterien oder elektrostatische Aufladungen produziert. Sie haben eine im Wesentlichen zeitlich konstante Stärke.
  • Bei Wechselfeldern dagegen, wie sie z.B. im öffentlichen Stromnetz auftreten, ändern sich Polarität und Stärke periodisch: Sie schwingen mit einer bestimmten Frequenz. Abhängig von ihrer jeweiligen Frequenz haben die von Wechselfeldern ausgehenden elektromagnetischen Felder entsprechende Wellenlängen: Je höher die Frequenz, desto kürzer die Wellenlänge. Elektromagnetische Felder breiten sich also als Welle frei im Raum aus. Aus praktischen Gründen werden Wechselfelder in nieder- und hochfrequente eingeteilt. Während niederfrequente Wechselfelder (bis 30 kHz) in sämtliche Stoffe relativ tief eindringen können, können hochfrequente Wechselfelder in Abhängigkeit von ihrer Frequenz nur bis zu einer gewissen Tiefe (wenige Zentimeter bis Millimeter) in diese Stoffe - z.B. in den menschlichen Organismus - eindringen.

Die WLANs werden vom internationalen Berufsverband IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers) in der Familie 802.11 standardisiert. Die Strahlungscharakteristiken von WLANs sind in Tabelle dargestellt:

Tabelle 1: Eigenschaften der verschiedenen WLAN-Standards der IEEE

IEEE Standard 802.11a 802.11b 802.11g 802.11h
Max. Sendeleistung (mW) 200 100 100 200/1000
Gemittelte Sendleistung Beacon (mW) 1 0,5 0,5 0.5
Gemittelte Sendleistung max (mW) < 200 < 100 < 100 < 200
Frequenz (MHz) 5150 –5250 2400 – 2483,5 2400 – 2483,5 5150 –5350

5470 -5725

Reichweite(m) 50 bis 200 50 50
Leistungsregelung nein nein ja, statisch ja, dynamisch
Max. Bruttodatenrate(MBit/s) 54 11 54 54
Verbreitung wenig veraltet am weitesten wenig

Die am häufigsten verwendeten WLAN-Standards sind momentan die 802.11b/g Spezifikationen. Die Frequenzbereiche des a- und h-Standards werden in der Schweiz (und Europa) auch für andere Dienste (beispielsweise Radar zur Kontrolle des Flugverkehrs, Radar der Polizei) genutzt. Deshalb ist der Einsatz von Geräten des a-Standards nur mit reduzierter Leistung und in Gebäuden erlaubt. Der h-Standard wurde für Europa so angepasst, dass er die Frequenz sofort freigeben kann, wenn sie von einer anderen Anwendung gebraucht wird.

Regelung der Sendeleistung

Beim h-Standard wird die Sendeleistung automatisch je nach Empfangsqualität geregelt. Außerdem lässt sich beim g- und h-Standard im Access Point die Sendeleistung in Abhängigkeit des abzudeckenden Gebiet über die Software steuern.

Strahlung von WLANs

Die tatsächlich abgestrahlte Leistung hängt in erster Linie vom Datenverkehr ab. Findet kein Datenverkehr statt, so sendet der Access Point trotzdem alle 100 ms über einen kurzen Zeitraum (0,5 ms) ein so genanntes Beacon-Signal aus. Über das Beacon-Signal propagiert der Access Point die Verfügbarkeit seiner Dienste. Wird von einem Access Point (100 mW Sendeleistung) nur der Beacon ausgesendet, so beträgt die über die Zeit gemittelte Strahlungsleistung 0,5 mW. Werden jedoch viele Daten gesendet, so kann die gemittelte abgestrahlte Leistung bis 70 mW betragen. Das Strahlungsmuster ist naturgemäß unregelmäßig, da ein Gerät senden kann, sobald kein anderer Datenverkehr stattfindet.

Distanzabhängigkeit

Die von einer Antenne ausgesendete Strahlung nimmt mit der Distanz stark ab. Außerdem wird die Strahlung durch Hindernisse (Wände, Fenster) abgeschwächt bzw. reflektiert. Aus diesen Gründen sinkt bei längeren Distanzen zwischen Access Point und vernetzten Geräten oder bei Hindernissen die Datenrate.

Im offenen Gelände ist die Reichweite für Geräte mit dem h-Standard wegen der höheren Sendeleistung größer. Wegen der höheren Frequenz wird die Strahlung durch Wände jedoch stärker gedämpft, was zu einer reduzierten Reichweite in Gebäuden führt. Diesem Umstand berücksichtigt die WLAN Technik und weist deshalb eine sehr hohe Eingangsempfindlichkeit auf. Die Folge ist, dass noch bei geringer Strahlung die WLAN-Geräte miteinander kommunizieren können.

Strahlungsmessungen

Die Strahlenbelastung lässt sich durch den SAR-Wert (SAR: Specific Absorption Rate) beschreiben. Der SAR-Wert (in W/kg) gibt an, welche Menge der Strahlungsleistung (W) vom menschlichen Körper (kg) aufgenommen wird. Bei Geräten, welche entfernt vom Körper betrieben werden, kann auch das elektrische Feld gemessen werden, aus dem man den SAR-Wert berechnen kann.

In einer im Auftrag des BAG durchgeführten Studie wurden bei verschiedenen Access Points, PC-Karten und einem PDA das elektrische Feld und der SAR-Wert gemessen. Da die Strahlenbelastung bei WLAN von der Sendeleistung des Gerätes und der übermittelten Datenrate abhängt, wurden alle Messungen mit maximaler Sendeleistung und maximaler Datenrate durchgeführt. Die verschiedenen Standards verwenden verschiedene Modulationsarten, welche zu unterschiedlichen Strahlenbelastungen führen. Obwohl der g-Standard eine höhere Datenrate hat als der b-Standard, ist die Strahlenbelastung eher geringer als beim b-Standard.

Der von der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) empfohlene Grenzwert beträgt 2 W/kg. Die SAR-Werte aller gemessenen Geräte liegen unterhalb dieser Grenzwertempfehlung.

Elektrische Felder nehmen mit dem Abstand zum Sender stark ab. So schöpft ein Gerät im Abstand von 20 cm mehr als 10 Prozent der ICNIRP-Grenzwertempfehlung aus. Bei einem Meter Abstand reduziert sich die Belastung bereits auf 2,5 Prozent der Empfehlung. In der Praxis befindet man sich jedoch noch viel weiter vom Sender (Access Point) entfernt.

Tabelle 2: SAR-Werte

WLAN Standard Gerät Datenrate (MBit/s) SAR (W/kg)
802.11a Access Point 30 0,54
  PC-Karte 13,3 0,07
802.11b Access Point 6 0,73
  PC-Karte 6,3 0,43
802.11g Access Point 26 0,27
  PC-Karte 21,5 0,11

Hotspots befinden sich entweder in der Öffentlichkeit (Innenstädten, Bahnhöfen, Flughäfen etc.) oder stehen einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung (Hotels). Für die Versorgung in Gebäuden werden die Access Points typischerweise im Decken- oder Wandbereich montiert, für die Außenversorgung werden die Geräte an der Außenfassade oder auf dem Dach platziert. In einem Hotspot können mehrere Access Points installiert sein. Die Immissionswerte von Hotspots unterliegen auch hier den gesetzlichen Regelungen und liegen in der Praxis weit unterhalb der ICNIRP-Grenzwertempfehlung von 61 V/m.

Rechtliche Regelung

WLANs unterstehen der schweizerischen Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV). Diese Vorschriften regeln die grundlegenden Anforderungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Benutzer. Access Points von öffentlich zugänglichen Hotspots gelten als stationäre Sendeanlagen und fallen in den Geltungsbereich der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Da die maximal erlaubte Sendeleistung von WLAN Access Points unterhalb von 6 Watt ERP liegt, sind sie von einer vorsorglichen Emissionsbegrenzung ausgenommen, d. h. sie müssen keinen zusätzlich reduzierten Anlagegrenzwert einhalten.

Und die anderen Strahlenquellen?

Die gesundheitliche Beeinflussung durch elektromagnetische Strahlung im nichtionisierenenden Bereicht (d.h. mit geringer Leistung) wurden noch nicht nachgewiesen. Da die Forschung mit Riesenschritten voranschreitet, sollte man die Möglichkeiten einer Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen. Gehen wir also davon aus, dass da was sein könnte, dann muss man es relativ zu den beiden anderen, am weitesten verbreiteten Funktechnologien (GSM und DECT) sehen. Alle Geräte mit integrierten Funksystemen strahlen elektromagnetische Wellen aus. Diese Strahlung hat je nach Frequenz, Modulation (Art der Ausstrahlung) und Intensität verschiedene Auswirkungen auf den Menschen.&#8232;Die HF-Strahlung wird zum Teil vom Körper absorbiert und führt zu einer lokalen Erwärmung des Körpergewebes (thermische Wirkung). Besonders problematisch ist der Betrieb in unmittelbarer Kopfnähe. Ganz besondere Wirkungen wurden wiederholt bei digital gepulster und amplitudenmodilierter Strahlung, wie sie bei GSM-Netzen oder DECT-Systemen verwendet wird, festgestellt. Hier spielen weniger die Leistungsflussspitzenwerte, als vielmehr die Puls- und Modulationsfrequenz eine Rolle. Stand der Dinge auch hier: Man weiß, dass es messbare Veränderungen gibt, unklar ist die gesundheitliche Relevanz.

Die Strahlenbelastung bei WLAN-Geräten ist bei weitem nicht so hoch als bei Handys oder DECT-Geräten. Ausschlaggebend ist nicht so sehr die Leistung an sich, sondern vielmehr der Abstand zum sendenden Gerät, da sich die Energiedichte im Quadrat zur Entfernung verringert. Das heißt, dass ein Handymast mit 10W Sendeleistung in 100m Entfernung eine geringere Belastung als ein Schnurlos-Telefon in der Wohnung darstellt. Beim Handy sieht das anders aus, da man es direkt am Körper trägt (es sendet auch in der Bereitschaft!) und die Strahlungsdichte hier enorm hoch ist und zudem die Strahlung auf die empfindlichste Stelle des Körpers (Kopf) wirken kann.

So betrachtet sind doch Handy (das ich den ganzen Tag mit mir herumtrage und womöglich nachts noch neben das Bett lege) oder DECT-Telefon, das auch seinen Platz auf dem Nachttisch hat das größere Problem als mein Notebook.

Tabelle 3: Sendeleistung diverser Funkdienste

Funksystem Frequenz Leistung
GSM900 Handy 870-960 MHz bis 2W
GSM900 Basisstation 870-960 MHz 10W - 40W (10W typisch)
GSM1800 Handy 1710-1880 MHz bis 2W
GSM1800 Basisstation 1710-1880 MHz 10W - 40W (10W typisch)
DECT (Schnurlostelefon) 1880-1900 MHz 250mW
UMTS Basisstation 1900-2170 MHz 20W
UMTS Handy 1900-2170 MHz 250 mW
Radar (Flughafen) 1GHz - 24 GHz bis 100.000.000W (sehr kurze Impulse)
Rundfunk (Sendeanlage) 88-108 MHz bis 1.000.000W
Fernsehen (Sendeanlage) 50-850 MHz bis 10.000.000W
Mikrowellenherd 2,4 GHz 1.000W (bis 1W austretende Strahlung)
Garagentoröffner und ähnliches 2,4 GHz ca. 10 mW
Bluetooth 2,4 GHz 10 mW oder 100 mW
WLAN 802.11b/g 2,4 GHz 100 mW (typisch 35mW)
WLAN 802.11a/h 5 GHz 30 mW – 200 mW

CoPa-Tipp:

Gesundheitsvorsorge bei WLANs

Obwohl die Strahlung von WLAN Geräten gegenüber Handys und DECT-Telefonen relativ gering ist, sollte jedoch jeder Anwender beim Umgang mit körpernahen Strahlungen vorsorglich umgehen. Aus diesem Grund gelten folgende Empfehlungen:

  • Ein WLAN-Sender darf nur mit einer vom Hersteller dafür bestimmten Antenne betrieben werden. Wird eine nicht passende Antenne mit zu großem Antennengewinn verwendet, kann die maximal erlaubte Sendeleistung überschritten werden.
  • Das WLAN nur einschalten, wenn es gebraucht wird. Insbesondere beim Laptop ist es sinnvoll, das WLAN auszuschalten, weil sonst immer wieder nach einem Netz gesucht wird, was unnötige Strahlung verursacht und die Batterie entleert.
  • Den Laptop während der WLAN-Verbindung nicht am Körper halten.
  • Den Access Point möglichst einen Meter entfernt von lang besetzten Arbeits-, Aufenthalts- oder Ruheplätzen installieren.
  • Den Access Point zentral platzieren, damit alle zu versorgenden Geräte einen guten Empfang haben.
  • Den WLAN g-Standard dem b-Standard vorziehen. Wegen seiner effizienteren Datenübertragung ist bei diesem Standard die Strahlenbelastung reduziert.
  • Falls eine Leistungsregelung möglich ist, sollte beim Access Point die Sendeleistung entsprechend dem zu versorgenden Gebiet optimiert werden.
  • Für WLAN-fähige Handys, die für die VoIP-Telefonie verwendet werden, gelten die gleichen Maßnahmen zur Reduktion der Strahlenbelastung beim Handy-Telefonieren.

Fazit

Nach heutigem Kenntnisstand ist die durch drahtlose Netzwerke erzeugte hochfrequente Strahlung zu schwach, um durch Absorption über eine Erhöhung der Temperatur nachweisbare, akute gesundheitliche Wirkungen auslösen zu können. Aus den vorhandenen Studien über Auswirkungen hochfrequenter EMF im Niedrigdosisbereich, unterhalb der geltenden Grenzwerte, kann im Moment keine gesundheitliche Gefährdung durch WLANs abgeleitet werden.(computerpartner.at)

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UMTS Handy     Nokia 6288

UMTS Handy     LG u990

UMTS Handy     SonyEric w910

 

Iphone(Apple) (Kultig aber kein

Umts...noch nicht)

 

Besten 10 Handy lt.Xonio

                       
                                 

   

                 

 

                 

 

 

Aktualisiert am 26.01.08